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Einführung Gestaltungsleitfaden

Viele Teile ergeben das Ganze

Die Altstadt von Hammelburg ist Jahrhunderte alt. Viele Generationen haben hier gewohnt und gebaut. Die Altstadt hat sich immer wieder verändert, aber man hat auch viel bewahrt. Geblieben sind in weiten Teilen die Parzellen und Baustruktur der öffentlichen Straßen und Gassen und damit das Stadtgefüge insgesamt und es gibt eine reiche historische Bausubstanz, welche die Stadt auch heute noch weithin bekannt macht.

Jedes Haus, jede Mauer, jeder Baum trägt zum Gesamteindruck bei. Wie bei einem großen Chor kommt es auf jede Stimme an. Die Dissonanzen eines Einzelnen können die Harmonie des Gesamten zunichtemachen.

Der Ersatz einer Natursteinmauer durch eine Betonwand beeinträchtigt den Gesamteindruck ebenso wie ungeteilte Kunststofffenster in einem Fachwerkhaus.

Jeder, der sich mit Hammer, Schaufel, Säge und Farbeimer an seinem Anwesen zu schaffen macht, muss wissen, dass er nicht nur sein Eigentum, sondern auch die Altstadt und das Stadtbild gestaltet.

 

Wozu eine Gestaltungssatzung?

Eine Gestaltungssatzung ist ein rechtliches Instrument, das für einen ganz bestimmten, begrenzten Teil des Stadtgebietes Festlegungen zur äußeren Gestaltung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen trifft. Als Satzung ist es eine „örtliche Bauvorschrift“ auf der Grundlage des Artikel 81 der Bayerischen Bauordnung. Die Gestaltungssatzung ist als Handreichung für Bauherren und Planer gedacht. Damit soll der städtebauliche Charakter der Altstadt von Hammelburg erhalten und Erneuerungen oder Ergänzungen in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

Die Altstadt von Hammelburg wird im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes umfassend erneuert und saniert. Neben den erheblichen Investitionen und Verbesserungen im öffentlichen Raum soll der Schwerpunkt der Maßnahmen auch bei der Erhaltung und der Sanierung der privaten Bausubstanz liegen.

Die Gestaltungssatzung dient dem Ziel, den privaten Baumaßnahmen einen architektonischen Rahmen vorzugeben, in dem sich ein Bauvorhaben einpassen muss. Mit der Gestaltungssatzung will die Stadt Verunstaltungen verhindern und qualitätvolles Bauen ermöglichen.

Die Gestaltungssatzung gilt für die Errichtung, Änderung, Instandsetzung und Unterhaltung von baulichen Anlagen, auch solchen, die gem. Art. 57 BayBO verfahrensfrei sind.

 

Der sachliche Geltungsbereich umfasst weiterhin die Errichtung, Aufstellung und Änderung von Werbeanlagen nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO und die Gestaltung von unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke, einschließlich Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO.

Insgesamt geht es der Gestaltungssatzung um das Ziel, die Altstadt als wertvolles Kulturdenkmal zu erhalten und zu erneuern. Dazu ist es notwendig, die charakteristische historische Bausubstanz vor unbedachten Veränderungen zu schützen. Andererseits sollen qualitativ hochwertige Neu-und Umbauten nicht verhindert werden, soweit sie sich in den architektonischen und städtebaulichen Rahmen der Altstadt einfügen.

Die Gestaltungssatzung unterscheidet daher in ihren Regelungen zwischen stadtbildprägender Bausubstanz und Neu- und Umbauten (bezogen auf nicht stadtbildprägende Gebäude), für die weniger strenge Regeln gelten.

 

Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 die Fortschreibung

und 1. Änderung der Satzung zum Erlass von örtlichen Bauvorschriften – Gestaltungssatzung – nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 7 Bayerische Bauordnung (BayBO) für die Stadt Hammelburg als Satzung beschlossen.

 

Die Satzung ist am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Bad Kissingen am 22.03.2024 in Kraft getreten.

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